Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Software WENDY in der Lizenz WENDY ONE

Stand: 6. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Software WENDY in der Lizenz „WENDY ONE“ zwischen der Stern Technic GmbH, Hafenstraße 25, 68159 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Nicolai Stern (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) WENDY ONE wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Für den Kauf, die Lieferung und die Wartung von Hardware, insbesondere von WENDY-Maschinen (BOB, BUDDEL) und WENDY-Control-Einheiten, gelten diese AGB nicht; dafür gelten der jeweilige Kaufvertrag und das zugrunde liegende Angebot.

2. Vertragsgegenstand

(1) WENDY ist eine cloudbasierte Software für die Planung, Kalkulation und Dokumentation im grabenlosen Leitungsbau, einschließlich KI-gestützter Funktionen und der Software zur Anbindung gekoppelter WENDY-Control-Einheiten.

(2) WENDY dient der Unterstützung bei Planung und Entscheidungsfindung. Die Software ersetzt keine technische Bau-, Ausführungs- oder Genehmigungsplanung und kein Ingenieur- oder Sachverständigengutachten.

(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in der vereinbarten Form und Funktion, nicht das Erreichen bestimmter Ergebnisse oder Projektziele.

3. Vertragsschluss und Freischaltung

(1) Die Darstellung von WENDY ONE auf der Website und in der App ist kein bindendes Angebot. Der Kunde kann über die Funktion „Angebot anfragen“ in der App oder per E-Mail ein Angebot anfordern. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der darin genannten Frist in Textform annimmt. Das Angebot verweist auf diese AGB; sie werden mit der Annahme Vertragsbestandteil.

(2) Die Registrierung eines Nutzerkontos allein begründet keinen Vertrag und keinen Anspruch auf Nutzung. Der Anbieter schaltet die im Angebot benannten Nutzer nach Vertragsschluss unverzüglich frei; erst danach ist die Nutzung möglich.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass die bei der Registrierung und im Angebotsverfahren gemachten Angaben zutreffen, und teilt Änderungen unverzüglich mit.

4. WENDY ONE – Leistungsumfang

(1) WENDY ONE wird je Unternehmen vergeben und umfasst alle Module der Software. Fünf benannte Nutzer sind enthalten; weitere benannte Nutzer können als zusätzliche Position im Angebot vereinbart werden. Der Anbieter schaltet jeden benannten Nutzer einzeln frei. Zugangsdaten sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte oder andere Mitarbeiter weitergegeben werden.

(2) Hardware und der Zugang zu einzelnen Geräten sind nicht Bestandteil von WENDY ONE, soweit nicht das Angebot oder der Kaufvertrag etwas anderes bestimmt.

(3) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 98 % pro Kalenderjahr an; eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln nach Ziffer 11 bleiben unberührt. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit die in Ziffer 2 Abs. 1 und im Angebot beschriebenen wesentlichen Funktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(4) Die Software nutzt Schnittstellen zu Diensten Dritter, z. B. Google Maps Platform (Karten), Google Gemini und Anthropic Claude (KI-Funktionen), HiveMQ Cloud (Nachrichtenübermittlung zu WENDY-Control-Einheiten) und Autodesk Platform Services (Anzeige von CAD- und 3D-Modellen). Die Verfügbarkeit dieser Dienste liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters; die Haftung richtet sich nach Ziffer 11.

5. WENDY ONE beim Kauf einer WENDY-Maschine

Kauft der Kunde beim Anbieter eine WENDY-Maschine (BOB oder BUDDEL), ist WENDY ONE im Kauf enthalten. Laufzeit, eine etwaige Verlängerung und eine etwaige Vergütung der enthaltenen Lizenz richten sich ausschließlich nach dem Kaufvertrag beziehungsweise dem zugrunde liegenden Angebot; Ziffer 6 Absätze 1 und 2 und Ziffer 7 gelten dafür nur, soweit Kaufvertrag oder Angebot auf sie verweisen. Im Übrigen gelten diese AGB. Ohne Maschinenkauf ist WENDY ONE nach Ziffer 3 erhältlich.

6. Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit beträgt zwölf Monate. Sie beginnt mit dem im Angebot genannten Datum, frühestens jedoch mit der Freischaltung des ersten Nutzers. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann im Angebot eine Laufzeit von 36 Monaten vereinbart werden; was nach deren Ablauf gilt, bestimmt das Angebot. Eine monatliche Laufzeit wird nicht angeboten.

(3) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

7. Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, auch bei einer Laufzeit von 36 Monaten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.

(3) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach Ankündigung in Textform mit angemessener Frist sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt während der Sperre bestehen.

8. Support

Der Anbieter leistet Support per E-Mail an info@sterntechnic.com von Montag bis Freitag. Er reagiert in der Regel innerhalb eines Arbeitstags; eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit wird nicht garantiert.

9. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde nutzt die Software nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB. Er ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingegebenen oder hochgeladenen Daten sowie für die fachliche Prüfung, Auswertung und Verwendung der von der Software erzeugten Ergebnisse, insbesondere von Planungs-, Kosten- und Risikoangaben, vor ihrem Einsatz in der Praxis.

(2) Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff auf seine Konten, hält Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.

10. Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software durch die freigeschalteten Nutzer für eigene Zwecke zu nutzen. Weitergabe, Vervielfältigung, Dekompilierung oder sonstige Verwertung der Software sind untersagt, soweit sie nicht für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich oder gesetzlich zwingend erlaubt sind (§ 69d Abs. 2, 3, 5 und 7, § 69e UrhG).

(2) Alle Rechte an Software, Design, Konzept, Texten und Bildern des Anbieters verbleiben beim Anbieter. Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben Daten des Kunden.

11. Mängel und Haftung

(1) Für Mängel der Software gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

(2) Unbeschadet Absatz 1 haftet der Anbieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

12. Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO; Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung für WENDY. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien gesondert einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen oder hochgeladenen Daten verantwortlich. Der Anbieter darf anonymisierte Nutzungsdaten zur Verbesserung der Software auswerten.

13. Vertragsende

(1) Mit dem Ende des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht.

(2) Der Anbieter ermöglicht dem Kunden für 30 Tage nach Vertragsende den Export seiner Daten. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

14. Änderungen dieser AGB

Der Anbieter bietet Änderungen dieser AGB in Textform mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten an. Für laufende Verträge werden sie nur wirksam, wenn der Kunde ihnen in Textform zustimmt. Ohne Zustimmung gilt die bisherige Fassung fort, auch bei einer Verlängerung nach Ziffer 6 Absatz 1; das Recht beider Parteien zur Kündigung nach Ziffer 6 bleibt unberührt.

15. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Mannheim, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Vertragliche Erklärungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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